Hunde

Wer Hunde halten möchte, muss eine ganze Reihe von Pflichten beachten, die in der Hundeverordnung der Stadt Ribnitz-Damgarten und im Nutzungsvertrag geregelt sind und bedürfen immer der EINHOLUNG DER ERLAUBNIS DES VERMIETERS (bei als gefährlich eingestuften Hunderassen wird die Genehmigung versagt)!

Pflichten für Hundehalter
· Bezahlung der Hundesteuer.
· Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, müssen eine Steuermarke tragen.
· Hunde müssen haftpflichtversichert sein (Mindestdeckung 1 Million Euro je Versicherungsfall).
· Generelles Hundeverbot auf den Spielplätzen der Stadt.
· Hunde sind zwingend an die Leine zu nehmen. Dies gilt ab Verlassen der Wohnung u.a. in Treppenhäusern, Innenhöfen, auf Zuwegen zu Häusern usw.
· Artgerechte Tierhaltung: Von Hundehaltern wird großes Verantwortungsbewusstsein erwartet.
· Führer von Hunden sind verpflichtet, die von ihren Tieren verursachten Verunreinigungen umgehend zu beseitigen.
· Verstöße gegen diese Regelungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EURO geahndet werden.